August 2018
Fallstudie 2:
Lärmempfinden – zwei Wohngebiete im Vergleich
Für die zweite Fallstudie fragt das Monitoring-Team Bewohnerinnen und Bewohner in betroffenen Gebieten danach, wie sie den Fluglärm wahrnehmen, mit ihm umgehen und welchen Einfluss er auf ihr Wohnquartier hat. Dafür wählte es ein Wohngebiet aus, das bereits vor Inbetriebnahme der Nordwestlandebahn mit Fluglärm über einen bestimmen Pegel belastet war und eines, das erst seitdem davon betroffen ist.
Die Mehrheit der geplanten 20 Gespräche ist bereits geführt und wird ausgewertet. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler rechnen mit einem unterschiedlichen Belästigungsempfinden der Bevölkerung in den ausgewählten Fallgebieten – einem Teil von Hechtsheim (schon länger mit Fluglärm belastet) und einem Quartier in der Oberstadt (neu mit Fluglärm belastet) in Mainz. Denn: Ergebnisse der NORAH-Studie zeigen, dass sich bei einer Veränderung der Lärmbelastung besonders Menschen in neu betroffenen Gebieten stärker belästigt fühlen („Change-Effekt“).
Im Fokus der Fallstudie stehen folgende Fragen:
- Wird der Fluglärm von den Bewohnerinnen und Bewohnern in den beiden Fallgebieten unterschiedlich stark als Belästigung wahrgenommen?
- Wie hat der Fluglärm die Sozialstruktur der beiden Wohnquartiere verändert?
- Bewerten die Bewohnerinnen und Bewohner ihr Quartier durch die Zunahme des Lärms anders?
- Welche Faktoren wägt die Bevölkerung ab bei ihrer Entscheidung zu bleiben oder wegzuziehen?
Um Bewohnerinnen und Bewohner für die Befragung zu gewinnen, luden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler alle Haushalte in den Einzugsgebieten per Brief zur Teilnahme ein. Sie informierten zudem über Ortsvorsteher und Einrichtungen wie Schulen, Kitas oder Jobcenter über die Fallstudie.
Zwei Wohnquartiere in Mainz
Das Monitoring-Team wählte die Gebiete auf Basis vorliegender Lärmdaten des Umwelt- und Nachbarschaftshauses aus. Neben der Fluglärmbelastung vor und nach Inbetriebnahme der Nordwestlandebahn 2011 waren eine vergleichbare Fläche und Bevölkerungszahl weitere Kriterien. Nach Ortsbegehungen und einem Abgleich mit Daten der Stadt Mainz fiel die Wahl schließlich auf die Quartiere „Huxelrebenweg“ im Stadtteil Hechtsheim als alt belastetes und „Lorenz-Diehl-Straße“ im Stadtteil Weisenau/Oberstadt als neu belastetes Fallgebiet. Das Beschwerdeaufkommen im Jahr 2012 bestätigt das unterschiedliche Lärmempfinden: Im neu betroffenen Quartier „Lorenz-Diehl-Straße“ gab es dreimal so viele Beschwerden wie in dem Gebiet des Quartiers „Huxelrebenweg“, trotz ähnlicher Lärmbelastung.